„Corona-Hilfe“ des Bundes es gibt sie. Aber niemand weiß: Wo? Wer? Wie?
Die Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Beratung von KMU. In diesem Zusammenhang hat sich Rechtsanwalt Büttner für die Mittelbeantragung der „Corona-Hilfen“ beim BMWI freischalten lassen.
Sie sind Unternehmer und benötigen für die Zeit der Maßnahmen gegen das Virus die finanziellen Hilfen der Regierung:
Überbrückungsgeld II für die Monate September bis Dezember 2020 oder/ und die sog. „November-Hilfe“.
Die Mittel im Rahmen des Überbrückungsgeldes II kann Rechtsanwalt Büttner für Sie bereits beantragen.
Die Antragsformalien für die „November-Hilfe“ werden noch geklärt. Es wird hier in der KW 48 mit Konkretisierungen gerechnet. Sobald auch die Antragsmöglichkeit für die November-Hilfe“ auf der Plattform des BMWI freigeschaltet wird, kann diese beantragt werden.
Wir benötigen für die Beantragung auf der Plattform diverse betriebswirtschaftliche, steuerliche und persönliche Daten sowie einen Identitätsnachweis. Dies wird dann zu gegebener Zeit abfragt und geprüft werden.
Die Kosten für die Beantragung wird gestaffelt nach Umsätzen erfolgen, wobei diese anteilig förderfähig sein werden.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei einer ablehnenden Entscheidung des BMWI für die Beantragung der Beihilfe/n auf der Plattform eine Kostenpauschale bis zu einem Betrag von max. 350,00 Euro zzgl. USt. (je nach Aufwand der Aufarbeitung der Unterlagen) berechnen müssen, wenn Ihr Antrag aus Gründen, die in Ihrem Unternehmen begründet sind, abgelehnt wird.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Kanzlei Ralf Büttner in Mühlhausen zur Klärung der Fördervoraussetzungen.
Telefon: 03601 42 56 97